Informationsblatt für die Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach
Der Landkreis Miesbach ist zuständig für die Beförderung der Schüler,
die weiterführende Schulen (z.B. Realschule und Gymnasium) besuchen
und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreisgebiet haben.
Der Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges besteht nur für
den Besuch der nächstgelegenen Schule (Fahrpreis, nicht
geographische Entfernung).
Schüler an Realschulen und Gymnasien haben von der 5. bis zur 10.
Jahrgangsstufe grundsätzlich einen Beförderungsanspruch zwischen
ihrem Wohnort und der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg
länger als 3 km ist.
Die Beförderung zur Schule erfolgt, sofern möglich, mit Hilfe des
öffentlichen Personennahverkehrs (Linienbusse und Züge).
Die Fahrkarten werden bei der Einschreibung in der Schule (bzw. bei
einigen Schulen bereits „online“ möglich), mittels eines sogenannten
Erfassungsbogens, beim Landratsamt beantragt.
Das Landratsamt prüft und bearbeitet diese Anträge und bestellt die
Fahrkarten bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen. Anschließend
werden die Fahrkarten an die Schulen verteilt.
Innerhalb der ersten Schulwoche erhalten die Schüler gegen Unterschrift
ihre Fahrkarten in der Schule. Diese Fahrkarten gelten für ein Schuljahr
(September bis Juli).
Jeder Schüler muss zu Schuljahresbeginn ein Lichtbild bereithalten, das
er dann selbst in den Fahrausweis einklebt.
In der ersten Schulwoche ist es Schülern mit Beförderungsanspruch
gestattet, auch ohne Fahrkarte zur Schule zu fahren.
Bei Schulaustritt oder Umzug sind die Schülerfahrkarten unverzüglich
an das Landratsamt Miesbach zurückzugeben.
Bei Verlust / Diebstahl / Beschädigung der Schülerfahrkarte hat der
Schüler unverzüglich dem Landratsamt Miesbach eine Verlustanzeige
(Formular im Sekretariat der Schule oder im Landratsamt erhältlich)
vorzulegen.
Das Landratsamt organisiert für den Schüler eine Ersatzfahrkarte. Diese
Fahrkarte bekommt der Schüler dann wieder von der Schule gegen
Unterschrift ausgehändigt. Für die Neuausstellung einer Fahrkarte ist
beim Landratsamt eine Gebühr von 15,00 € zu bezahlen. Für die
Übergangszeit erhält der Schüler, auf Antrag beim Landratsamt, eine
vorläufige Fahrtberechtigung.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Ihr Schülerbeförderungsteam im Landratsamt Miesbach
Anschrift:
Landratsamt Miesbach
Fachbereich Mobilität
Team 23.1 Schülerbef.rderung
Rosenheimer Str. 4
83714 Miesbach
Tel.Nr.: 08025/ 704 2315
Fax.Nr.: 08025/ 704 72311
E-Mail-Adresse:
Homepage: www.landkreis-miesbach.de
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