Neue Termine für die Abschlussprüfungen und weitere wichtige Infos
Anlage zu KMS IV - BS 6200 - 5.109 001 |
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Abschlussprüfung an Realschulen 2021 |
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Schriftliche Prüfungen |
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Neue Termine gem. coronabedingter Verschiebung um 14 Tage |
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Mittwoch, 7. Juli 2021 |
Deutsch |
Donnerstag, 8. Juli 2021 |
Französisch |
Freitag, 9. Juli 2021 |
Englisch, Andere Fremdsprachen |
Montag, 12. Juli 2021 |
Mathematik I/II |
Dienstag, 13. Juli 2021 |
Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen |
Mittwoch, 14. Juli 2021 |
Physik |
Donnerstag, 15. Juli 2021 |
Kunst, Ernährung und Gesundheit, Musik, Sport, Sozialwesen |
Mündliche Prüfungen |
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Neue Termine gem. coronabedingter Verschiebung um 14 Tage |
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19. April 2021 - 22. April 2021 |
Speaking Test Englisch |
28. Juni 2021 - 2. Juli 2021 |
Sprechfertigkeit Französisch und Tschechisch |
Corona update vom 18.01.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei sende ich Ihnen einige Informationen aus dem Kultusministerium.
1. Abschlussprüfung
Um unseren Abschlussschülerinnen und Abschlussschülern zusätzliche Vorbereitungszeit zu gewähren, werden die
Abschlussprüfungstermine um zwei Wochen verschoben. Die neuen Termine können Sie der Anlage entnehmen.
2. Schülerfahrten
Mehrtägige Schülerfahrten dürfen bis zum Ende der Osterferien nicht durchgeführt werden. Auch bei Neubuchungen von
Fahrten nach den Osterferien werden wir noch sehr zurückhaltend sein, da eventuelle Stornokosten staatlicherseits nicht
übernommen werden.
3. Höchstausbildungsdauer
Die Wiederholung der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Entscheidungen über die Ausnahmegewährung vom Verbot des Wiederholens müssen davon unabhängig weiter durch
die Lehrerkonferenz getroffen werden (Art. 53 Abs. 5 BayEUG). Dabei werden die Belastungen durch die Pandemie wie im
Vorjahr in die Abwägung einbezogen.
4. Zwischenzeugnis
Der Termin für die Herausgabe des Zwischenzeugnisses wird vom 12. Februar 2021 auf den 5. März 2021 verschoben.
Infolge dieser Verschiebung sind auch die Entscheidungen über das Bestehen der Probezeit nach § 7 Abs. 4 Satz 1 und § 26
Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz RSO zeitgleich mit den Entscheidungen über das Zwischenzeugnis zu treffen. Abweichend von §
29 Abs. 1 Satz 1 RSO kann ein Rücktritt bis spätestens zwei Wochen nach Erteilung des Zwischenzeugnisses erfolgen; die
Schülerinnen und Schüler gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und -schüler.