Oberland Realschule - Staatliche Realschule Holzkirchen

Neue Termine für die Abschlussprüfungen und weitere wichtige Infos

 Anlage zu KMS IV - BS 6200 - 5.109 001

Abschlussprüfung an Realschulen 2021

Schriftliche Prüfungen

Neue Termine gem. coronabedingter Verschiebung um 14 Tage

   

Mittwoch, 7. Juli 2021

Deutsch

Donnerstag, 8. Juli 2021

Französisch

Freitag, 9. Juli 2021

Englisch, Andere Fremdsprachen

Montag, 12. Juli 2021

Mathematik I/II

Dienstag, 13. Juli 2021

Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen

Mittwoch, 14. Juli 2021

Physik

Donnerstag, 15. Juli 2021

Kunst, Ernährung und Gesundheit, Musik, Sport, Sozialwesen

   

Mündliche Prüfungen

Neue Termine gem. coronabedingter Verschiebung um 14 Tage

19. April 2021 - 22. April 2021

Speaking Test Englisch

   

28. Juni 2021 - 2. Juli 2021

Sprechfertigkeit Französisch und Tschechisch

 

Corona update vom 18.01.2021 


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei sende ich Ihnen einige Informationen aus dem Kultusministerium.

1. Abschlussprüfung
Um unseren Abschlussschülerinnen und Abschlussschülern zusätzliche Vorbereitungszeit zu gewähren, werden die
Abschlussprüfungstermine um zwei Wochen verschoben. Die neuen Termine können Sie der Anlage entnehmen.

2. Schülerfahrten
Mehrtägige Schülerfahrten dürfen bis zum Ende der Osterferien nicht durchgeführt werden. Auch bei Neubuchungen von
Fahrten nach den Osterferien werden wir noch sehr zurückhaltend sein, da eventuelle Stornokosten staatlicherseits nicht
übernommen werden.

3. Höchstausbildungsdauer
Die Wiederholung der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Entscheidungen über die Ausnahmegewährung vom Verbot des Wiederholens müssen davon unabhängig weiter durch
die Lehrerkonferenz getroffen werden (Art. 53 Abs. 5 BayEUG). Dabei werden die Belastungen durch die Pandemie wie im
Vorjahr in die Abwägung einbezogen.

4. Zwischenzeugnis
Der Termin für die Herausgabe des Zwischenzeugnisses wird vom 12. Februar 2021 auf den 5. März 2021 verschoben.
Infolge dieser Verschiebung sind auch die Entscheidungen über das Bestehen der Probezeit nach § 7 Abs. 4 Satz 1 und § 26
Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz RSO zeitgleich mit den Entscheidungen über das Zwischenzeugnis zu treffen. Abweichend von §
29 Abs. 1 Satz 1 RSO kann ein Rücktritt bis spätestens zwei Wochen nach Erteilung des Zwischenzeugnisses erfolgen; die
Schülerinnen und Schüler gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und -schüler.